Arbeitsuche und Bilanzierung Ihrer Suchbemühungen
Sie haben sich beim Arbeitsamt eingetragen. Ihr Referenzberater begleitet Sie bei der Arbeitsuche und bilanziert dabei fortlaufend Ihre Bemühungen. Hier erfahren Sie, wie diese Bilanzierung abläuft.
Wie wird Ihr Verhalten bei der Arbeitsuche überprüft?
Ihr Referenzberater begleitet Sie während Ihrer Arbeitsuche und bilanziert fortlaufend Ihre Suchbemühungen. Dabei wird insbesondere erfasst, ob Sie
Grundlage dafür sind Ihre Aktionsvereinbarung sowie die gemeinsam festgelegten nächsten Schritte.
Wie wird Ihr Verhalten bewertet?
Positive Bilanzierung
Sie kommen Ihren Verpflichtungen nach, nehmen an Terminen teil, setzen vereinbarte Schritte um und zeigen Eigeninitiative? Dann erhalten Sie eine positive Bilanzierung. Ihre Beratung läuft weiter.
Reservierte Bilanzierung
Stellt ein Berater ein Fehlverhalten fest? Dann kann er eine sogenannte „reservierte Bilanzierung“ feststellen. Er leitet Ihre Akte weiter an den Kontrolldienst, welcher ein Kontrollverfahren einleitet und zusätzliche Prüfungen durchführt.
Was gilt als Fehlverhalten?
Ein Fehlverhalten liegt vor, wenn Sie Ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Dazu zählt insbesondere, wenn Sie
Hinweis: Ein Fehlverhalten kann eine reservierte Bilanzierung auslösen und zu einem Kontrollverfahren führen.
Welche Folgen kann ein Fehlverhalten haben?
Wenn eine reservierte Bilanzierung erfolgt, prüft der Kontrolldienst Ihre Situation im Rahmen eines Kontrollverfahrens. Die möglichen Folgen hängen von Ihrer persönlichen Situation ab:
Weitere Informationen zum Kontrollverfahren finden Sie im Artikel Kontrolle Ihrer Suchbemühungen und mögliche Sanktionen.
Welche Gründe können als Entschuldigung für Ihre Abwesenheit bei einem Termin gelten?
Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, müssen triftige Gründe für Ihre Abwesenheit vorliegen. Informieren Sie das Arbeitsamt bitte rechtzeitig, wenn Sie aus einem solchen Grund verhindert sind. Als triftige Gründe gelten zum Beispiel:
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familiäre Ereignisse, wie z.B. Geburt, Hochzeit, Trauerfeier,…
Wichtig: Damit Ihre Abwesenheit entschuldigt werden kann, müssen Sie sich spätestens am gleichen Tag abmelden und innerhalb von zwei Werktagen den entsprechenden Beleg einreichen.