Arbeitsuche und Bilanzierung Ihrer Suchbemühungen

Sie haben sich beim Arbeitsamt eingetragen. Ihr Referenzberater begleitet Sie bei der Arbeitsuche und bilanziert dabei fortlaufend Ihre Bemühungen. Hier erfahren Sie, wie diese Bilanzierung abläuft.

Wie wird Ihr Verhalten bei der Arbeitsuche überprüft?  

Ihr Referenzberater begleitet Sie während Ihrer Arbeitsuche und bilanziert fortlaufend Ihre Suchbemühungen. Dabei wird insbesondere erfasst, ob Sie 

  • aktiv nach Arbeit suchen 

  • sich auf passende Stellen bewerben 

  • vereinbarte Schritte umsetzen 

  • Termine wahrnehmen 

Grundlage dafür sind Ihre Aktionsvereinbarung sowie die gemeinsam festgelegten nächsten Schritte. 

Wie wird Ihr Verhalten bewertet? 

Positive Bilanzierung 

Sie kommen Ihren Verpflichtungen nach, nehmen an Terminen teil, setzen vereinbarte Schritte um und zeigen Eigeninitiative? Dann erhalten Sie eine positive Bilanzierung. Ihre Beratung läuft weiter.  

Reservierte Bilanzierung 

Stellt ein Berater ein Fehlverhalten fest? Dann kann er eine sogenannte „reservierte Bilanzierung“ feststellen. Er leitet Ihre Akte weiter an den Kontrolldienst, welcher ein Kontrollverfahren einleitet und zusätzliche Prüfungen durchführt. 

Was gilt als Fehlverhalten?  

Ein Fehlverhalten liegt vor, wenn Sie Ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Dazu zählt insbesondere, wenn Sie 

  • sich nicht auf eine vorgeschlagene zumutbare Stelle bewerben  

  • eine zumutbare Arbeit ablehnen 

  • ein geeignetes Praktikum oder Ausbildungsangebot ablehnen 

  • ein geeignetes Praktikum oder Ausbildungsangebot abbrechen, ohne dies vorher mit Ihrem Referenzberater abzusprechen 

  • einem Termin unentschuldigt fernbleiben 

  • das Einverständnis zu einer Aktionsvereinbarung verweigern (in der Aktionsvereinbarung halten Sie und Ihr Referenzberater schriftlich fest, welche nächsten Schritte Sie bei Ihrer Arbeitsuche unternehmen sollen. Sie dient als Grundlage für die weitere Zusammenarbeit) 

  • die vereinbarten Aktionen nicht umsetzen 

  • keine Eigeninitiative bei der Arbeitsuche zeigen 


Hinweis: Ein Fehlverhalten kann eine reservierte Bilanzierung auslösen und zu einem Kontrollverfahren führen. 

Welche Folgen kann ein Fehlverhalten haben? 

Wenn eine reservierte Bilanzierung erfolgt, prüft der Kontrolldienst Ihre Situation im Rahmen eines Kontrollverfahrens. Die möglichen Folgen hängen von Ihrer persönlichen Situation ab: 

  • Sie beziehen Arbeitslosengeld? Der Kontrolldienst lädt Sie per Einschreiben zu einem Gespräch ein, um Ihre Situation zu prüfen. Anschließend kann eine Sanktion des Arbeitslosengeldes ausgesprochen werden. 

  • Sie beziehen Sozialhilfe? Der Kontrolldienst informiert das zuständige ÖSHZ. Dieses entscheidet, ob eine Sanktion erfolgt. Auch hier kann eine Kürzung der Sozialhilfe beschlossen werden.  

  • Sie beziehen weder Arbeitslosengeld noch Sozialhilfe? Ihre Begleitung wird ausgesetzt. Sie verlieren den Zugang zu den Dienstleistungen des Arbeitsamtes. 


Weitere Informationen zum Kontrollverfahren finden Sie im Artikel Kontrolle Ihrer Suchbemühungen und mögliche Sanktionen.  

Welche Gründe können als Entschuldigung für Ihre Abwesenheit bei einem Termin gelten?   

Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, müssen triftige Gründe für Ihre Abwesenheit vorliegen. Informieren Sie das Arbeitsamt bitte rechtzeitig, wenn Sie aus einem solchen Grund verhindert sind. Als triftige Gründe gelten zum Beispiel: 

  • Vorstellungsgespräch  

  • Beginn einer Beschäftigung  

  • Praktikum oder Ausbildung  

  • Mutterschutz 

  • Arbeitsunfähigkeit (mit Attest)  

  • Umzug aus der Deutschsprachigen Gemeinschaft  

  • Urlaub im Sinne des Königlichen Erlasses vom 25. November 1991  

  • nicht vorhersehbarer Ausfall von Transportmitteln  

  • bürgerliche Pflichten, wie z.B. Gerichtstermin, Wahlen,…  

  • Ihr Gewerkschaftsdelegierter, der sie begleiten sollte, ist verhindert 

  • höhere Gewalt, wie z.B. Naturkatastrophe, Brand… 

  • familiäre Ereignisse, wie z.B. Geburt, Hochzeit, Trauerfeier,… 


Wichtig: Damit Ihre Abwesenheit entschuldigt werden kann, müssen Sie sich spätestens am gleichen Tag abmelden und innerhalb von zwei Werktagen den entsprechenden Beleg einreichen.