Rechte und Pflichten

Wenn Sie beim Arbeitsamt als arbeitsuchend eingetragen sind, haben Sie Zugang zu den kostenlosen Dienstleistungen des Arbeitsamtes. Gleichzeitig verpflichten Sie sich dazu, aktiv an Ihrer beruflichen Eingliederung mitzuwirken.

Hier finden Sie eine Übersicht über Ihre wichtigsten Rechte und Pflichten. 

Ihre Rechte 

Beratung und Begleitung 

  • persönliche Beratung durch das Arbeitsamt 

  • bei Bedarf zusätzliche Unterstützung, wie zum Beispiel soziale oder psychologische Beratung 

  • Unterstützung bei der beruflichen Orientierung 

  • Hilfe bei Bewerbungen und der Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche 
     

Dienstleistungen des Arbeitsamtes 

  • Jobportal 

  • Ausbildungen, Praktika, Sprachkurse, Eignungstests oder Bewerbungstrainings  

  • Projekte und Programme zur beruflichen Wiedereingliederung 
     

Finanzielle Leistungen (wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen) 

  • Arbeitslosengeld 

  • Berufseingliederungsgeld 

  • Beschäftigungsbeihilfen 

  • bestimmte Unterstützungsmaßnahmen während einer Ausbildung oder eines Praktikums 

Für viele finanzielle Leistungen ist die Eintragung als arbeitsuchende Person Voraussetzung. Sie beziehen Sozialhilfe? Auch dann müssen Sie in der Regel als arbeitsuchend eingetragen sein. 

Ihre Pflichten 

Informationen zur persönlichen Situation mitteilen

Alle Arbeitsuchende müssen das Arbeitsamt über jede Änderung der persönlichen Situation informieren: 

  • Adresswechsel 

  • Beginn oder Ende einer Arbeitsstelle 

  • Krankheit 

  • Auslandsaufenthalt 

  • Beginn oder Ende einer Ausbildung oder eines Praktikums 

  • Schulabschlüsse 

  • Bezug von Ersatzeinkommen 

Wichtig: Teilen Sie dem Arbeitsamt jede Änderung mit: online, persönlich, telefonisch oder per E-Mail.  

Termine wahrnehmen

Folgen Sie den Termineinladungen des Arbeitsamtes. Können Sie aus annehmbaren Gründen nicht kommen, sagen Sie Ihrem Berater vor dem Termin Bescheid, damit dieser einen neuen Termin vereinbaren kann. 
 

Aktive und selbstständige Arbeitsuche

Bewerben Sie sich selbstständig auf Stellenangebote. Nutzen Sie dazu zum Beispiel das Jobportal des Arbeitsamtes. Informieren Sie Ihren Referenzberater über die Ergebnisse Ihrer Arbeitsuche.  
 

Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt und Überprüfung Ihrer Pflichten

Ihr Referenzberater bilanziert fortlaufend Ihre Teilnahme und Ihre Eigeninitiative bei der Arbeitsuche sowie mögliches Fehlverhalten. Diese Bilanzierung kann Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld, Berufseingliederungsgeld oder Eingliederungseinkommen beeinflussen.  

Wie die fortlaufende Überprüfung Ihrer Arbeitsuche aussieht und welche Folgen möglich sind, erfahren Sie im weiterführenden Artikel Arbeitsuche und Bilanzierung Ihrer Suchbemühungen.

Achtung: Du bist Schulabgänger in der Berufseingliederungszeit?  

 

Während der Berufseingliederungszeit finden zwei Bewertungsgespräche statt, in denen der Kontrolldienst des Arbeitsamtes deine Verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt überprüft. Voraussetzung für den Anspruch auf Berufseingliederungsgeld ist, dass du zwei positive Bewertungen deiner Suchbemühungen erhältst.