Rechte und Pflichten
Wenn Sie beim Arbeitsamt als arbeitsuchend eingetragen sind, haben Sie Zugang zu den kostenlosen Dienstleistungen des Arbeitsamtes. Gleichzeitig verpflichten Sie sich dazu, aktiv an Ihrer beruflichen Eingliederung mitzuwirken.
Hier finden Sie eine Übersicht über Ihre wichtigsten Rechte und Pflichten.
Ihre Rechte
Beratung und Begleitung
Dienstleistungen des Arbeitsamtes
Finanzielle Leistungen (wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen)
Für viele finanzielle Leistungen ist die Eintragung als arbeitsuchende Person Voraussetzung. Sie beziehen Sozialhilfe? Auch dann müssen Sie in der Regel als arbeitsuchend eingetragen sein.
Ihre Pflichten
Informationen zur persönlichen Situation mitteilen
Alle Arbeitsuchende müssen das Arbeitsamt über jede Änderung der persönlichen Situation informieren:
Wichtig: Teilen Sie dem Arbeitsamt jede Änderung mit: online, persönlich, telefonisch oder per E-Mail.
Termine wahrnehmen
Folgen Sie den Termineinladungen des Arbeitsamtes. Können Sie aus annehmbaren Gründen nicht kommen, sagen Sie Ihrem Berater vor dem Termin Bescheid, damit dieser einen neuen Termin vereinbaren kann.
Aktive und selbstständige Arbeitsuche
Bewerben Sie sich selbstständig auf Stellenangebote. Nutzen Sie dazu zum Beispiel das Jobportal des Arbeitsamtes. Informieren Sie Ihren Referenzberater über die Ergebnisse Ihrer Arbeitsuche.
Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt und Überprüfung Ihrer Pflichten
Ihr Referenzberater bilanziert fortlaufend Ihre Teilnahme und Ihre Eigeninitiative bei der Arbeitsuche sowie mögliches Fehlverhalten. Diese Bilanzierung kann Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld, Berufseingliederungsgeld oder Eingliederungseinkommen beeinflussen.
Wie die fortlaufende Überprüfung Ihrer Arbeitsuche aussieht und welche Folgen möglich sind, erfahren Sie im weiterführenden Artikel Arbeitsuche und Bilanzierung Ihrer Suchbemühungen.
Achtung: Du bist Schulabgänger in der Berufseingliederungszeit?
Während der Berufseingliederungszeit finden zwei Bewertungsgespräche statt, in denen der Kontrolldienst des Arbeitsamtes deine Verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt überprüft. Voraussetzung für den Anspruch auf Berufseingliederungsgeld ist, dass du zwei positive Bewertungen deiner Suchbemühungen erhältst.