Start Fokus
Ihre Arbeitsuche startet durch mit dem Start Fokus
Mit der Eintragung beim Arbeitsamt beginnt Ihre Begleitung mit dem sogenannten Start Fokus, der Ihre Situation und beruflichen Perspektiven in den Fokus stellt. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Sie haben Ihre Eintragung als arbeitsuchende Person beim Arbeitsamt beantragt? Dann beginnt für Sie (in den meisten Fällen) der Start Fokus, der erste Schritt Ihrer Begleitung.
Der Start Fokus hilft Ihnen und dem Arbeitsamt, Ihre aktuelle Situation zu analysieren, Ihre Kompetenzen zu erkennen und klare berufliche Ziele zu definieren. Ziel des Arbeitsamtes ist es, Sie aktiv und individuell zu unterstützen, damit Sie möglichst schnell eine passende Arbeitsstelle finden.
Auch wenn Sie bereits seit längerer Zeit Arbeitslosengeld, Berufseingliederungsgeld oder Eingliederungseinkommen beziehen oder beantragt haben, nehmen Sie am Start Fokus teil.
So läuft der Start Fokus ab
Der Start Fokus umfasst mehrere Termine, die verpflichtend sind.
Nach Abschluss des Start Fokus beginnt Ihre individuelle Begleitung durch den Referenzberater. Mehr zur Begleitung erfahren Sie im weiterführenden Artikel Begleitfokus.
Wann und wie erhalten Sie Ihre Termine zum Start Fokus?
Sie erhalten die Termine zum Start Fokus per E-Mail.
Teilnahme am Start Fokus
Die Teilnahme an allen Terminen ist verpflichtend. Erst nach Abschluss des Start Fokus kann Ihre individuelle Begleitung beginnen.
Was tun, wenn Sie nicht am Start Fokus teilnehmen können?
Wenn Sie aus einem annehmbaren Grund verhindert sind:
Entschuldigte Abwesenheit: annehmbare Gründe & Nachweise
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Annehmbarer Grund
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Nachweis
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Beginn einer vom Referenzberater genehmigten Ausbildung, Lehre, Studium, Praktikum oder Integrationsmaßnahme innerhalb der nächsten 2 Wochen.
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Vorstellungsgespräch
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Bestätigung des Arbeitgebers
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| Aufnahme einer Beschäftigung innerhalb der nächsten 2 Wochen |
Erste Seite des Arbeitsvertrags oder Angaben zum Arbeitsverhältnis (Arbeitgeber, Vertragsdauer, Beginn, Wochenstunden, Funktion, Ort) |
| Krankheit |
Ärztliches Attest |
| Unvorhersehbarer Ausfall von Transportmitteln |
Achtung: angekündigte Streiks gelten nicht als Grund. |
| Rentenantritt innerhalb der nächsten 6 Monate |
Bescheid des Pensionsamtes |
Was passiert, wenn Sie nicht am Start Fokus teilnehmen?
Wenn Sie zweimal nacheinander nicht zu den Terminen des Start Fokus kommen (auch aus annehmbarem Grund), wird Ihre Akte an den Kontrolldienst des Arbeitsamtes weitergeleitet.
Die möglichen Folgen hängen von Ihrer Situation ab.
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Ihre Situation
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Folgen, wenn Sie zweimal nicht am Start Fokus teilnehmen
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Sie erhalten Arbeitslosengeld oder Berufseingliederungsgeld.
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Der Kontrolldienst lädt Sie zu einer Anhörung ein. Sie können eine Sperre Ihres Arbeitslosen- oder Berufseingliederungsgeldes bekommen oder als arbeitsuchend ausgetragen werden.
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Sie sind ein Jugendlicher in der Berufseingliederungszeit.
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Der Kontrolldienst kann Sie negativ bewerten. Dadurch kann sich Ihre Berufseingliederungszeit verlängern und Sie eröffnen Ihr Anrecht auf Berufseingliederungsgeld später.
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Sie beantragen zum ersten Mal oder wieder Arbeitslosengeld.
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Der Kontrolldienst kann Ihre Austragung als arbeitsuchende Person vornehmen oder eine Sanktion verhängen (zum Beispiel eine mehrwöchige Sperre des Arbeitslosengeldes).
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Sie erhalten Eingliederungseinkommen vom ÖSHZ.
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Der Kontrolldienst meldet dem ÖSHZ Ihre Abwesenheit. Das ÖSHZ entscheidet, ob es eine Sanktion gibt.
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Sie sind ein freier Arbeitsuchender.
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Der Beginn Ihrer Begleitung kann verschoben werden. Sie verlieren den Zugang zu Angeboten und Ausbildungen des Arbeitsamtes.
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Wie das Kontrollverfahren abläuft, erfahren Sie im weiterführenden Artikel Kontrollverfahren und mögliche Sanktionen.