Schulabgänger
Schulabgänger: Eintragung beim Arbeitsamt
Die Eintragung beim Arbeitsamt ist ein wichtiger Schritt auf deinem Weg ins Berufsleben. Hier findest du alle wichtigen Infos dazu.
Du hast die Schule oder Ausbildung beendet und noch keinen Studienplatz oder Job? Dann ist die Eintragung beim Arbeitsamt der erste wichtige Schritt auf deinem beruflichen Weg.
Mit der Eintragung
- erhältst du Zugang zu den kostenlosen Angeboten des Arbeitsamtes
- wirst du bei deiner Jobsuche begleitet
- startest du deine Berufseingliederungszeit
Unter bestimmten Voraussetzungen erhältst du oder dein Arbeitgeber finanzielle Unterstützung beim Einstieg in eine Arbeitsstelle.
So läuft die Eintragung ab
Auf Termin vor Ort
Die Eintragung erfolgt auf Termin und findet vor Ort in den Büros des Arbeitsamtes statt. Sie umfasst mehrere Schritte und beinhaltet die Teilnahme am viertägigen Start Fokus. Rufe einfach beim Arbeitsamt an oder komme persönlich vorbei, um einen passenden Termin für die Eintragung zu vereinbaren.
Zum Termin bringst du bitte Folgendes mit:
- Personalausweis
- Arbeitserlaubnis (nur für Nicht-EU-Bürger)
Online-Eintragung
Du kannst dich auch direkt online eintragen über myjobportal.be (siehe unter "Links").
So geht’s:
Für die Online-Eintragung benötigst du
Start Fokus und Begleitfokus
Nachdem du deine Eintragung beantragt hast, startest du mit dem Start Fokus. Die Teilnahme am Start Fokus ist verpflichtend. Erst wenn du daran teilgenommen hast, kann die individuelle Begleitung beginnen.
Mehr zum Start Fokus und zur Begleitung erfährst du in den weiterführenden Artikeln.
Die Berufseingliederungszeit
Nach deiner Eintragung beginnt die Berufseingliederungszeit. Während der Berufseingliederungszeit begleitet dich das Arbeitsamt und kontrolliert deine Bemühungen um Arbeit. Später kannst du gegebenenfalls das Anrecht auf Berufseingliederungsgeld eröffnen.
Nach dem Ausbildungsabschluss kannst du unter bestimmten Voraussetzungen noch bis zu 12 Monate länger Kindergeld erhalten („verlängertes Recht“), z. B. während der Berufseingliederungszeit.
Wichtig: Sobald du Berufseingliederungsgeld erhältst, entfällt dein Anspruch auf Kindergeld – auch vor Ablauf der 12 Monate.
Weitere Informationen dazu erhältst du beim Dienst Familienleistungen des Ministeriums. Die Kontaktangaben findest du unter "Ansprechpartner”.
Du musst dich selbst bei einer Krankenkasse anmelden, sobald
Bis dahin bist du in der Regel über deine Eltern versichert. Weitere Informationen erhältst du bei der Krankenkasse.
Mehr zur Berufseingliederungszeit und zum Berufseingliederungsgeld erfährst du im weiterführenden Artikel.