Schulabgänger

Schulabgänger: Eintragung beim Arbeitsamt

Die Eintragung beim Arbeitsamt ist ein wichtiger Schritt auf deinem Weg ins Berufsleben. Hier findest du alle wichtigen Infos dazu.

Du hast die Schule oder Ausbildung beendet und noch keinen Studienplatz oder Job? Dann ist die Eintragung beim Arbeitsamt der erste wichtige Schritt auf deinem beruflichen Weg. 

Mit der Eintragung 

  • erhältst du Zugang zu den kostenlosen Angeboten des Arbeitsamtes 
  • wirst du bei deiner Jobsuche begleitet 
  • startest du deine Berufseingliederungszeit 

Unter bestimmten Voraussetzungen erhältst du oder dein Arbeitgeber finanzielle Unterstützung beim Einstieg in eine Arbeitsstelle.

 

So läuft die Eintragung ab

Auf Termin vor Ort

Die Eintragung erfolgt auf Termin und findet vor Ort in den Büros des Arbeitsamtes statt. Sie umfasst mehrere Schritte und beinhaltet die Teilnahme am viertägigen Start Fokus. Rufe einfach beim Arbeitsamt an oder komme persönlich vorbei, um einen passenden Termin für die Eintragung zu vereinbaren. 

Zum Termin bringst du bitte Folgendes mit:  

  • Personalausweis  
  • Arbeitserlaubnis (nur für Nicht-EU-Bürger) 

 

Online-Eintragung

Du kannst dich auch direkt online eintragen über myjobportal.be (siehe unter "Links"). 

So geht’s: 

  • Fülle den Fragebogen auf myjobportal.be vollständig aus. 

  • Anschließend ruft dich das Arbeitsamt an, um einen passenden Termin vor Ort zu vereinbaren. 


Für die Online-Eintragung benötigst du 

  • eID-Ausweis und Kartenleser oder 

  • itsme-App auf deinem Smartphone 


Start Fokus und Begleitfokus 

Nachdem du deine Eintragung beantragt hast, startest du mit dem Start Fokus. Die Teilnahme am Start Fokus ist verpflichtend. Erst wenn du daran teilgenommen hast, kann die individuelle Begleitung beginnen. 

Mehr zum Start Fokus und zur Begleitung erfährst du in den weiterführenden Artikeln.


Die Berufseingliederungszeit 

Nach deiner Eintragung beginnt die Berufseingliederungszeit. Während der Berufseingliederungszeit begleitet dich das Arbeitsamt und kontrolliert deine Bemühungen um Arbeit. Später kannst du gegebenenfalls das Anrecht auf Berufseingliederungsgeld eröffnen.

Kindergeld 

Nach dem Ausbildungsabschluss kannst du unter bestimmten Voraussetzungen noch bis zu 12 Monate länger Kindergeld erhalten („verlängertes Recht“), z. B. während der Berufseingliederungszeit. 

 

Wichtig: Sobald du Berufseingliederungsgeld erhältst, entfällt dein Anspruch auf Kindergeld – auch vor Ablauf der 12 Monate. 

 

Weitere Informationen dazu erhältst du beim Dienst Familienleistungen des Ministeriums. Die Kontaktangaben findest du unter "Ansprechpartner”. 

 

Krankenversicherung 

Du musst dich selbst bei einer Krankenkasse anmelden, sobald 

  • du deine erste Beschäftigung aufnimmst 

  • du Arbeitslosengeld beziehst 

  • du selbstständig bist 

  • du 25 Jahre alt wirst 

Bis dahin bist du in der Regel über deine Eltern versichert. Weitere Informationen erhältst du bei der Krankenkasse. 

Mehr zur Berufseingliederungszeit und zum Berufseingliederungsgeld erfährst du im weiterführenden Artikel.