Ausbildungsangebot für Arbeitsuchende

IBU Bus

Sie sind Arbeitsuchender und möchten sich gerne im Rahmen einer Berufsausbildung im Unternehmen zum Busfahrer ausbilden lassen? Dann ist die „IBU Bus“ vielleicht die passende Lösung. Weitere Infos dazu hier...

Bei der IBU Bus handelt es sich um eine individuelle Berufsausbildung im Unternehmen. Kurz gesagt: Der Arbeitgeber bildet einen Arbeitsuchenden im Unternehmen aus, dafür übernimmt die Deutschsprachige Gemeinschaft einen Teil der Führerscheinkosten.

Wer kann an der IBU Bus teilnehmen?

Sie müssen vor Beginn der Ausbildung folgende Kriterien erfüllen:

  • beim Arbeitsamt als unbeschäftigter Arbeitsuchender eingetragen sein (entschädigt oder nicht),
  • in Belgien wohnhaft sein,
  • über einen Führerschein der Klasse B verfügen,
  • über ausreichende Deutsch- und/oder Französischkenntnisse verfügen, um die theoretische Fahrprüfung absolvieren zu können.

Handelt es sich bei dem Auszubildenden um einen Drittstaatenangehörigen, muss er im Besitz einer gültigen Arbeitserlaubnis sein.

Wie läuft die „IBU Bus“ ab?

Der Arbeitgeber (PK 140.01, mit Betriebssitz und Ausbildungsstätte in der Deutschsprachigen Gemeinschaft) meldet seinen Bedarf beim Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Der Kandidat für die IBU Bus muss seine medizinische Eignung von einem anerkannten Arzt überprüfen lassen. Im Anschluss beginnt die theoretische Ausbildung bei einer anerkannten Fahrschule oder im Ausbildungsbetrieb.

Für den theoretischen Teil der Ausbildung wird ein Berufsausbildungsvertrag abgeschlossen, ebenso ein Versicherungsvertrag gegen Unfälle.

Nach bestandener theoretischer Prüfung beginnt die IBU Bus und der Auszubildende erhält die praktischen Fahrstunden bei einer anerkannten Fahrschule oder im Betrieb in Begleitung des Ausbilders. Während der Zeit, wo der Auszubildende keine Fahrstunden nimmt, sollte er die weiteren Kompetenzen eines Busfahrers erlernen.

Nachdem der Auszubildende seine Fahrprüfung bestanden hat, wird er für mindestens die gleiche Dauer wie die IBU vom Unternehmen eingestellt.

Wie sieht die Entlohnung aus?

Der Auszubildende erhält während der IBU eine Entlohnung, die sich aus seinem Ersatzeinkommen und einer Produktivitätsprämie des Arbeitgebers zusammensetzt. Der Arbeitgeber zahlt während der IBU keine LSS-Abgaben. Die Produktivitätsprämie entspricht der Differenz zwischen dem steuerbaren Lohn, zu dem sich der Arbeitgeber nach Ausbildungsende verpflichtet, und den Lohnersatzeinkünften des Praktikanten. Der Bruttolohn, aufgrund dessen die Produktivitätsprämie berechnet wird, entspricht mindestens den in den Gehaltstabellen der PK 140.01 festgelegten Löhnen.

 

Bei der IBU Bus handelt es sich um ein gemeinsames Projekt von Isabelle Weykmans, Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien, des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft, des Arbeitsamtes der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Fonds Social Autobus Autocar der Paritätischen Kommission 140.01.

 

Weitere Informationen finden Sie im betreffenden Infoblatt.

Achtung: Sind Sie ein Arbeitsuchender und finden kein Unternehmen, das Sie im Rahmen einer IBU Bus ausbildet? Dann können Sie BRAWO vor Beginn der Schulung beantragen und einen Teil der Kosten zurückerstattet bekommen.