Duale Ausbildung im Mittelstand

Eine Karriere mit Lehre starten heißt …

  • vorwiegend im Betrieb praxisnah zu lernen und auf dem neuesten Stand zu sein;
  • an ein bis zwei Tagen pro Woche seine theoretischen Kenntnisse in der Berufsschule vervollständigen;
  • eine sich steigernde Lehrlingsentschädigung erhalten (je nach Lehrjahr);
  • den Beruf entdecken, der einen immer schon interessiert hat;
  • sich als Fachkraft beste Chancen auf dem Arbeitsmarkt sichern.

Bei der Lehre handelt es sich um eine „duale“ Ausbildung. Die duale Ausbildung verbindet die praktische Ausbildung im Betrieb mit theoretischen Kursen.

Die Kurse finden vorwiegend in den Zentren für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand (ZAWM) statt. Es gibt je ein Zentrum in Eupen und St. Vith.

Ab dem 15. Lebensjahr können Schüler, sofern sie das 2. Jahr der allgemeinbildenden Sekundarschule (2.A) oder das dritte berufliche Jahr (3.B) bestanden haben, eine duale Ausbildung beginnen*. In der Regel dauert eine mittelständische Lehre drei Jahre**. Basis ist ein Lehrvertrag zwischen dem Ausbildungsbetrieb, dem Jugendlichen und den Erziehungsberechtigten. Der Lehrvertrag kommt durch die Vermittlung eines anerkannten Lehrlingssekretariats zustande.

Organisiert wird die mittelständische Ausbildung vom Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleineren und mittleren Unternehmen (IAWM).

Informationen über den Zugang zur Lehre, Lehrstellenangebote, Lehrinhalte, usw. erteilt für die Deutschsprachige Gemeinschaft das IAWM.

In der Deutschsprachigen Gemeinschaft müssen die Lehrverträge zwischen dem 1. Juli und dem 1. Oktober abgeschlossen werden. Der Unterricht im ZAWM beginnt im September.

Diplome

Gesellenbrief

Nach erfolgreichem Bestehen der Prüfungen am Ende der Lehre wird der Gesellenbrief verliehen, der den Zugang zu mehreren geschützten Berufen ermöglicht. Es besteht auch die Möglichkeit, eine Prüfung vor dem Prüfungsausschuss des Mittelstandsministeriums abzulegen, um auf diesem Weg seine Fähigkeiten nachzuweisen und den Zugang zum Beruf zu erlangen. 

Praktikerzertifikat

Besteht der Lehrling die Prüfung in den Allgemeinkenntnisfächern nicht***, erhält er bei bestandener Prüfung in der Fachkunde das Praktikerzertifikat, eine anerkannte Bescheinigung über gute praktische Kenntnisse, die ihm eine bessere Integration ins Berufsleben ermöglichen soll.  

Das 6. Jahr des berufsbildenden Sekundarunterrichts

Aufgrund des Dekretes vom 25. Mai 2009 wird Gesellen, die Inhaber des Abschlusszeugnisses der Unterstufe der Sekundarschule sind, nun durch das IAWM ebenfalls das Studienzeugnis des 6.  Jahres des berufsbildenden Sekundarunterrichtes verliehen. So haben sie Zugang zum 7. Jahr des berufsbildenden Sekundarunterrichtes, und erhalten nach erfolgreichem Abschluss das Abschlusszeugnis der Oberstufe des Sekundarunterrichts. So erlangen sie die allgemeine Hochschulreife und eine ausreichende Studierfähigkeit sowie eine zusätzliche Vorbereitung auf die Meisterausbildung.

* Lehrlingsanwärter, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen müssen eine Prüfung beim Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleineren und  mittleren Unternehmen (IAWM) ablegen.
** Bei (teils) abgeschlossener Schulausbildung im Fach kann die Lehrzeit verkürzt werden.
*** Es besteht auch die Möglichkeit, eine Prüfung vor dem Prüfungsausschuss des Mittelstandsministeriums abzulegen, um auf diesem Weg seine Fähigkeiten nachzuweisen und den Zugang zum Beruf zu erlangen.

Erasmus+ für Unternehmen

Erasmus+ ist das EU-Förderprogramm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport. Ob im kaufmännischen, gewerblich-technischen oder handwerklichen Beruf, jedes Unternehmen kann seine Auszubildenden ins Ausland entsenden und Zuschüsse beantragen. 

Antragsberechtigt sind Berufsschulen, Unternehmen und andere Einrichtungender Berufsbildung. Der Antrag kann nur innerhalb einer festgelegten Frist zu Beginn eines Jahres eingereicht werden.

Weitere Infos: https://www.erasmusplus-jugend.de/ueber-das-programm/antragsrunden