1. Stufe: Beobachtungsstufe (1.+2. Jahr) Die Beobachtungsstufe umfasst die beiden ersten Jahre der Sekundarschule. Die Schüler werden in einer Reihe allgemeinbildenden Fächern unterrichtet. Sie sollen ihre Fähigkeiten und Interessen entdecken. Für Schüler ohne Primarschulabschluss bieten einige Schulen ein Anpassungsjahr an.
2. Stufe: Orientierungsstufe (3.+4. Jahr) In Belgien besteht die Schulpflicht bis zum 18. Lebensjahr. Ab dem 15. Lebensjahr (meist nach dem 3. Sekundarschuljahr) besteht die Möglichkeit, zwischen Voll- und Teilzeitunterricht zu wählen.
3. Stufe: Bestimmungsstufe (5.-7. Jahr) Am Ende des 4. Jahres des Sekundarschulunterrichts endet die Orientierungsstufe. Ab dem 5. Jahr beginnt die Bestimmungsstufe.
Teilzeitunterricht (TZU) Im Alter von 15 Jahren können Schüler nach Beendigung der beiden ersten Jahre des Sekundarunterrichts dem Teilzeitunterricht folgen oder eine Lehre in einem mittelständischen Betrieb machen.
Studienbeihilfen für Personen aus der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens Die Schule und ein Studium sind teuer: Schulutensilien, Studiengebühren, Bücher, Unterrichtsunterlagen, Miete,... In welchem Fall kann eine Studienbeihilfe beantragt werden?