Schulabgänger
Die Berufseingliederungszeit
Als Schulabgänger erhältst du nicht sofort Arbeitslosengeld, nachdem du dich beim Arbeitsamt als arbeitsuchend eingetragen hast. Erst nach Ablauf der Berufseingliederungszeit kannst du das Berufseingliederungsgeld beantragen.
Was ist die Berufseingliederungszeit?
Die Berufseingliederungszeit ist eine Wartezeit für Schulabgängerinnen und Schulabgänger bis 25 Jahre, die sich nach dem Ende ihrer Schule oder Ausbildung beim Arbeitsamt als arbeitsuchend eintragen.
Während der Berufseingliederungszeit
- suchst du aktiv nach Arbeit
- nimmst du Termine beim Arbeitsamt wahr
- folgst du den Einladungen des Arbeitsamtes
- bist du für den Arbeitsmarkt verfügbar
- wirst du von einer Referenzberaterin oder einem Referenzberater begleitet. Gemeinsam legt ihr eine Aktionsvereinbarung fest, besprecht deine Bewerbungsstrategie und zieht regelmäßig Bilanz über deine Fortschritte.
Für den Anspruch auf Berufseingliederungsgeld musst du während dieser Zeit zwei positive Bewertungen deiner Suchbemühungen erhalten.
Beginn, Dauer und Unterbrechungen
Die Berufseingliederungszeit beginnt in der Regel am Tag der Eintragung beim Arbeitsamt und dauert 156 Tage, d.h. sechs Monate. Bestimmte Situationen können die Dauer unterbrechen oder verlängern. Deshalb ist es wichtig, dass du dem Arbeitsamt jede Änderung deiner persönlichen Situation mitteilst.
Informiere dich beim LfA (Landesamt für Arbeitsbeschaffung) über mögliche Auswirkungen auf deine Berufseingliederungszeit. In manchen Fällen kannst du auch eine Gleichstellung beim LfA beantragen, z.B. für Praktika im Ausland.
Kontrolle der Suchbemühungen
Während der Berufseingliederungszeit finden zwei Bewertungsgespräche statt, in denen der Kontrolldienst des Arbeitsamtes deine Verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt überprüft.
Der Kontrolldienst bewertet dabei
- ob du deine Aktionsvereinbarung erfüllst
- deine dokumentierten Bewerbungen (Jobmappe)
- tatsächliche Arbeits- oder Ausbildungszeiten
- zusätzliche Eigenbemühungen
Die Bewertung findet ab dem 2. und ab dem 4. Monat statt. Der Kontrolldienst lädt dich entweder zu diesen Bewertungsgesprächen ein oder er bewertet auf Aktenbasis, wenn ausreichende positive Elemente, wie z.B. Arbeits- oder Ausbildungszeiträume, eigene Suchbemühungen,… in der Akte vorhanden sind.
Sollte die Bewertung negativ ausfallen, musst du eine weitere Bewertung beantragen, welche spätestens drei Monate nach der negativen Bewertung stattfindet.
Achtung: Eine negative Bewertung verlängert die Berufseingliederungszeit! Erst nachdem du insgesamt zwei positive Bewertungen erhalten hast, kannst du einen Antrag auf Berufseingliederungsgeld stellen.
Praktische Hinweise
- Solltest du an einem Termin verhindert sein, informiere den Kontrolldienst frühzeitig. Die Abwesenheitserklärung erhältst du mit der Vorladung zum Kontrollgespräch und musst sie zusammen mit einem Nachweis möglichst bis zum Termin, spätestens jedoch zwei Arbeitstage danach einreichen.
- Unentschuldigtes Fernbleiben kann eine negative Bewertung nach sich ziehen.
- Bei den Gesprächen kannst du dich durch einen Anwalt oder einen Vertreter deiner Gewerkschaft begleiten lassen.
- Bewahre alle Bewerbungsnachweise und Bescheinigungen sorgfältig auf.
Beschwerde und Einspruch
Wenn du mit einer Entscheidung nicht einverstanden bist, kannst du:
- Beschwerde bei der Ombudsperson der Deutschsprachigen Gemeinschaft einreichen
- Einspruch beim Arbeitsgericht erheben
Das Berufseingliederungsgeld
Das Berufseingliederungsgeld ist eine finanzielle Unterstützung, die du nach deinem Studium oder deiner Ausbildung beantragen kannst.
Wichtige Info: Sobald du Berufseingliederungsgeld erhältst, entfällt dein Anspruch auf Kindergeld.
Wenn du nach Ablauf der Berufseingliederungszeit noch keine Arbeit gefunden hast und zwei positive Bewertungen erhalten hast, kannst du Berufseingliederungsgeld bei einer Zahlstelle beantragen. Eine Zahlstelle kann deine Gewerkschaft sein oder die HfA (Hilfszahlstelle für Arbeitslosenunterstützungen).
Um Anspruch auf Berufseingliederungsgeld zu haben, musst du vor allem folgende Bedingungen erfüllen:
- Du hast die Berufseingliederungszeit von 156 Tagen abgeleistet.
- Du hast den Antrag auf Berufseingliederungsgeld vor deinem 25. Geburtstag gestellt.
- Du hast zwei positive Bewertungen deiner Suchbemühungen erhalten.
- Du musst gewisse Diplombedingungen erfüllen.
Wichtiger Hinweis: Das Berufseingliederungsgeld ist zeitlich begrenzt.
Die Zahlstelle prüft weitere Zulassungsbedingungen zum Anrecht auf das Berufseingliederungsgeld. Die Entscheidung über die Gewährung des Berufseingliederungsgeldes trifft das Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA).
Mehr zum Berufseingliederungsgeld und den Kriterien erfährst du auf der Webseite des LfA unter den weiterführenden Links.