Mit dem Ende der Schul- oder Ausbildungszeit beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Das Arbeitsamt unterstützt Sie bei Ihrer Arbeitsuche.
Als Schulabgänger erhältst du nicht sofort Arbeitslosengeld, nachdem du dich beim Arbeitsamt als arbeitsuchend eingetragen hast. Erst nach Ablauf der Berufseingliederungszeit kannst du das Berufseingliederungsgeld beantragen.
Wenn du beim Arbeitsamt als arbeitsuchend eingetragen sind, hast du Zugang zu den kostenlosen Dienstleistungen des Arbeitsamtes. Gleichzeitig verpflichtest du dich dazu, aktiv an deiner beruflichen Eingliederung mitzuwirken.