Mangelberufs- und Interregionalmobilitäts-
prämie

Arbeitsuchende, die Arbeitslosengeld beziehen und eine Arbeit in einem Mangelberuf oder in einer anderen Region Belgiens aufnehmen, können unter gewissen Bedingungen eine Prämie erhalten.

Mangelberufsprämie

An wen richtet sich diese Prämie?

Um Anspruch auf diese Prämie zu haben, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • 12 Monate entschädigte Arbeitslosigkeit innerhalb der letzten 15 Monate.
  • eine Beschäftigung in einem Mangelberuf aufnehmen
  • ein Arbeitsvertrag mit einer voraussichtlichen Dauer von mindestens 3 Monaten zwischen Anfangs- und Enddatum                                                                          

In bestimmten Fällen kann keine Prämie bewilligt werden, auch dann nicht, wenn alle vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind. Mehr Informationen auf dem Infoblatt des LfA.

Wichtiger Hinweis: die Mangelberufsprämie kann nur ein einziges Mal in der gesamten Berufslaufbahn bewilligt werden.

Was versteht man unter „Mangelberuf“?

Ein Mangelberuf ist ein Beruf, der auf der Mangelberufsliste des zuständigen regionalen Arbeitsamts steht.

-> Mangelberufsliste der Flämischen Region

-> Mangelberufsliste der Region Brüssel-Hauptstadt

-> Mangelberufsliste der Wallonisch Region

-> Mangelberufsliste der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Das zuständige regionale Arbeitsamt ist das Arbeitsamt, das für den Betriebssitz des Arbeitgebers oder für den gewöhnlichen Beschäftigungsort örtlich zuständig ist. Sollte ein Zweifel daran bestehen, ob der Beruf ein Mangelberuf ist, wird sich das LfA beim zuständigen Arbeitsamt erkundigen.

 


Interregionalmobilitätsprämie

An wen richtet sich diese Prämie?

Um Anspruch auf diese Prämie zu haben, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • 12 Monate entschädigte Arbeitslosigkeit innerhalb der letzten 15 Monate.
  • eine Beschäftigung in einer anderen Region Belgiens als der Region des Hauptwohnsitzes aufnehmen.
  • ein Arbeitsvertrag mit einer voraussichtlichen Dauer von mindestens 3 Monaten zwischen Anfangs- und Enddatum

Als Regionen gelten: die Flämische Region, die Region Brüssel-Hauptstadt, die Wallonische Region und die Deutschsprachige Gemeinschaft. Der Hauptwohnsitz muss sich in einer anderen Region befinden als die Region, wo der Arbeitgeber seinen Betriebssitz hat bzw. sich der gewöhnliche Beschäftigungsort befindet, sollte es keinen Betriebssitz geben.

In bestimmten Fällen kann keine Prämie bewilligt werden, und zwar auch dann nicht, wenn alle vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind. Mehr Informationen auf dem Infoblatt des LfA.

Wie hoch sind die Mangelberufsprämie und die Interregionalmobilitätsprämie?

Die Prämie beträgt ein Viertel des Tagesbetrags des Arbeitslosengeldes (nach einer Beschäftigung), der während der ersten 3 Monate der Arbeitslosigkeit bezogen wurde. Die Prämie wird während drei Monaten gewährt und ist mit dem Lohn kumulierbar.

Die Mangelberufsprämie und die Interregionalmobilitätsprämie können nicht kombiniert werden. Sie können auch nicht nacheinander für dieselbe Beschäftigung bewilligt werden.

Antragsverfahren

Der Antrag wird mit dem Formular C250 über eine Zahlstelle (entweder eine Gewerkschaft oder die Hilfszahlstelle für Arbeitslosenunterstützungen HfA/CAPAC) eingereicht.

Alle weiteren verbindlichen Informationen sind auf der Internetseite des Landesamtes für Arbeitsbeschaffung (LfA) zu finden.