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Sie sind Schulabgänger in der Berufseingliederungszeit?
Ihre Bemühungen um Arbeit werden ab dem fünften Monat und ab dem zehnten Monat Ihrer Berufseingliederungszeit vom Kontrolldienst des Arbeitsamtes bewertet. Die Bewertung bezieht sich auf Ihre persönliche Gesamtsituation.
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