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Sie sind Schulabgänger in der Berufseingliederungszeit?

Ihre Bemühungen um Arbeit werden ab dem fünften Monat und ab dem zehnten Monat Ihrer Berufs­eingliederungszeit vom Kontrolldienst des Arbeitsamtes bewertet. Die Bewertung bezieht sich auf Ihre persönliche Gesamtsituation.

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