Kontrollverfahren und mögliche Sanktionen
Was ist das Kontrollverfahren, wie läuft es ab und welche Sanktionen können sich daraus ergeben? Erfahren Sie hier mehr dazu.
Wenn Ihr Referenzberater eine reservierte Bilanzierung ausgesprochen hat, leitet er Ihre Akte an den Kontrolldienst des Arbeitsamtes weiter. Der Kontrolldienst prüft im Rahmen eines Kontrollverfahrens, ob Sie Ihren Pflichten als arbeitsuchende Person nachgekommen sind.
Wann beginnt ein Kontrollverfahren?
Eine Kontrolle erfolgt, wenn
Bei einer reservierten Bilanzierung besteht der Verdacht, dass ein Fehlverhalten vorliegt. Daher prüft der Kontrolldienst Ihre Situation in einem gesonderten Verfahren.
Ablauf des Kontrollverfahrens
Das Kontrollverfahren besteht aus mehreren Schritten. Sie haben innerhalb des Verfahrens die Möglichkeit, Ihre Situation zu erklären und Nachweise einzureichen.
Vorladung zum Bewertungsgespräch
Sie erhalten eine Vorladung des Kontrolldienstes. Das Bewertungsgespräch findet frühestens 7 Kalendertage nach Versand der Vorladung statt.
Wichtig: Wenn Sie aus triftigen bzw. annehmbaren Gründen nicht zum Bewertungsgespräch kommen können, müssen Sie den Kontrolldienst möglichst frühzeitig informieren. Die Abwesenheitserklärung erhalten Sie mit der Vorladung zum Kontrollgespräch. Sie müssen diese zusammen mit einem Nachweis möglichst bis zum Termin, spätestens jedoch zwei Arbeitstage danach einreichen oder zuschicken.
Was passiert bei unentschuldigtem Fernbleiben oder nicht akzeptierten Gründen?
Das Bewertungsgespräch
Im Bewertungsgespräch prüft der Kontrolldienst anhand Ihrer Unterlagen und Ihrer Aussagen, ob Sie Ihren Pflichten nachgekommen sind. Sie können sich zum Bewertungsgespräch von einem Anwalt oder einem Vertreter Ihrer Gewerkschaft, welche über eine anerkannte Zahlstelle verfügt, begleiten lassen.
Wichtig: Wenn Sie nicht zu den Anhörungsterminen erscheinen, trifft der Kontrolldienst eine Entscheidung auf Grundlage der dem Arbeitsamt vorliegenden Informationen.
Ergebnisse des Bewertungsgesprächs
Nach der Prüfung durch den Kontrolldienst kann die Bewertung positiv oder negativ ausfallen.
Der Kontrolldienst übermittelt Ihre Akte wieder zurück an Ihren Arbeitsberater.
Erneute Bewertung nach einer negativen Bewertung
Abhängig vom Ergebnis gibt es zwei Möglichkeiten:
Hinweis: Weitere Bewertungen erfolgen entweder ab dem 5. Monat nach dem Gespräch (bei Reduzierung) oder nach Ende der Sperre.
Mögliche Sanktionen
Eine negative Bewertung hat eine Sanktion zur Folge.
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Vollständiger Ausschluss:
Bei wiederholtem Fehlverhalten oder fehlender Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt kann ein vollständiger Ausschluss vom Arbeitslosengeld erfolgen. Der Anspruch kann erst wiedererlangt werden, wenn ausreichend sozialversicherte Arbeitstage nachgewiesen werden. Sie können Ihre erneute Verfügbarkeit jederzeit darlegen, indem Sie Kontakt mit dem Kontrolldienst aufnehmen.
Beschwerde und Einspruch
Wenn Sie mit einer Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie
Gut zu wissen
Weitere Hinweise
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Zuständigkeiten des LfA: Bestimmte Situationen, wie etwa die Eigenkündigung einer Arbeit, Entlassung wegen eigenem Verschulden, falsche Angaben oder missbräuchliche Verwendung von Dokumenten, fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Arbeitsamtes, sondern werden ausschließlich vom Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA) geprüft. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des LfA.