Sanktionen bei Fehlverhalten

Welches Verhalten zu einer Strafe führen kann, erfahren Sie hier...

Sollten Sie Ihren Verpflichtungen als Arbeitsuchender nicht nachkommen (z.B. nicht zu den Vorladungen des Arbeitsamtes erscheinen oder eine Ausbildung ohne Begründung abbrechen) wird dies als Fehlverhalten gewertet. Solche Fehlverhalten können zu einer Sanktion (Strafe) führen, welche einen Einfluss auf das Arbeitslosengeld haben kann.

Im Zusammenhang mit dem Kontrollverfahren bei Fehlverhalten spricht man auch von der "Kontrolle der passiven Verfügbarkeit".