Ihre Pflichten

Welche Pflichten Sie als Arbeitsuchender haben, erfahren Sie hier...

Was wir von Ihnen erwarten

  • Sie suchen aktiv und aus eigenem Antrieb eine Arbeitsstelle;
  • Sie bewerben sich so schnell wie möglich auf Stellenangebote, die Sie von uns erhalten, und unterrichten uns über das Ergebnis Ihrer Bemühungen;
  • Falls Sie einen vereinbarten Termin aus annehmbaren Gründen (z.B. Arbeitsunfähigkeit, Vorstellungstermin, bürgerliche Abwesenheit, höhere Gewalt) nicht wahrnehmen können, benachrichtigen Sie Ihren Ansprechpartner auf jeden Fall noch vor dem festgelegten Datum, damit ein neuer Termin vereinbart werden kann;
  • Unsere Berater/innen bemühen sich, eine Stelle zu finden, die Ihren Erwartungen entspricht. Sollte dies aufgrund der Arbeitsmarktlage nicht möglich sein, kann Ihnen jede zumutbare Arbeit angeboten werden (siehe unten: Wann ist eine Arbeit zumutbar?);
  • Falls erforderlich nehmen Sie an einer beruflichen Ausbildung, Umschulung oder jeder anderen Maßnahme teil, die der Eingliederung in den Arbeitsmarkt dient. 

Sollten Sie in den oben erwähnten Fällen keine Bereitschaft zur Mitarbeit zeigen, kann der Kontrolldienst des Arbeitsamtes eine Sanktion gegen Sie beschließen, die einen (zeitweiligen) Verlust des Arbeitslosengelds zur Folge haben kann.

Wann ist eine Arbeit zumutbar?

Bei der Einschätzung der Zumutbarkeit einer Arbeit werden insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt:

  • die Arbeitsbedingungen: Bezahlung, Sozialversicherung, Arbeitszeiten
  • die Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz
  • die Vereinbarkeit mit dem erlernten oder ausgeübten Beruf, dem Studium oder der Ausbildung (nur während der ersten sechs Monate der Arbeitslosigkeit)

Es gilt ein sogenannter Schutzzeitraum von fünf Monaten (bei Arbeitsuchenden < 30 Jahren oder mit weniger als fünf Berufsjahren gilt eine dreimonatige Schutzzeit).